Vereinbaren die Vertragsparteien bei einem Grundstückskaufvertrag ein Wohnrecht für den Veräußerer und eine Pflegeverpflichtung für die Erwerberin, führt der Tod des Veräußerers nur wenige Wochen nach Vertragsschluss nicht zu einem Zahlungsanspruch der Erben zum Ausgleich für das infolge des Todes gegenstandslos gewordene Wohnrecht und die Pflegeverpflichtung.
Das OLG Düsseldorf hat sich mit der Frage befasst, welche Folgen handschriftliche Streichungen in einem handschriftlichen Testament haben.
Wer ein Testament erstellt, muss testierfähig sein. Testierunfähig ist, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Das OLG Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 17.08.2017 klar gestellt, welche Maßnahmen das Nachlassgericht im Rahmen der Ermittlung der Testierfähigkeit vornehmen muss. Konkret ging es dabei um eine psychisch erkrankte Erblasserin.
Vererben vermögende Eltern ihrem behinderten Kind einen Erbteil mittels eines sog. Behindertentestaments in der Weise, dass das Kind auch beim Erbfall weiterhin auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen ist, ist das Testament nicht bereits deswegen sittenwidrig und nichtig. Das hat das Oberlandesgerichts Hamm am 27.10.2016 unter Fortführung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden.
Die Abtretung eines Pflichtteilsanspruchs ist sittenwidrig und damit nichtig, wenn die Abtretung dazu dienen soll, das erwartete Erbe dem Zugriff des Sozialleistungsträgers zu entziehen. Dies hat das Landgericht Coburg mit Urteil vom 11.10.2016 entschieden.