Warum für den Erbfall vorsorgen?

Wer nicht möchte, dass sein hart erarbeitetes Vermögen nach dem Tod zu erheblichen Teilen im Rahmen der Erbschaftssteuer verbrannt wird, sollte sich frühzeitig um eine sinnvolle Gestaltung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten kümmern - auch bekannt unter dem Begriff der "vorweggenommenen Erbfolge". Unter dem Begriff der „vorweggenommenen Erbfolge" versteht man alle Vermögensübertragungen unter Lebenden, insbesondere Schenkungen, die in der Erwartung  vorgenommen werden, dass der Erwerber im Erbfall das Vermögen ohnehin erhalten wird.  Mehr zu einer solchen Gestaltung zu Lebzeiten lesen Sie hier.

 

Wer rechtzeitig und gut vorsorgen will, der regelt nicht nur, was mit dem Vermögen nach seinem Tod geschehen soll. Vielmehr sollten auch Vorbereitungen für Krankheit und Alter durch eine Patientenverfügung getroffen werden.