Nach dem Tod des Erblassers stellen sich vielerlei erbrechtliche Fragen. Sind vom dem Erblasser vor dessen Tod keine letztwilligen Verfügungen durch ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet worden, greift die gesetzliche Erbfolge. Wie die gesetzliche Erbfolge geregelt ist, erfahren Sie hier.
Weitere Fragen, die sich nach dem Erbfall regelmäßig stellen, lauten:
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